Personenschutz ist oberstes Gebot bei absturzsichernden Verglasungen. Glas für die Anwendung in Bauteilen, die gegen Absturz sichern, muss bei Aufprall einer Person diese zurückhalten und sie vor dem Abstürzen schützen. Die Glasfüllung darf bei Bruch die zu sichernde Öffnung nicht freigeben.
Diese Anforderung gilt unter anderem für Geländer und Verglasungen, die selbst Geländerfunktion übernehmen. Als Umwehrung werden Treppen-, Balkon- und Galeriebrüstungen bezeichnet.
Schalterverglasung, Röntgenschutzglas
Personenschutz ist bei einer Schalterverglasung wichtig. Zu diesem Thema gehören auch absturzsichere Verglasungen (Brüstungen,Treppen), Röntgenschutzgläser und Bleigläser.
Strahlenschutzglas
Das Strahlenschutzglas bietet optimalen Schutz vor Gamma- und Röntgenstrahlen in Medizin, Technik und Forschung. Vor Ausführung muss unbedingt der geforderte Bleigleichwert in mm Pb abgeklärt werden.