Familienwappen
Wappen - Scheibe Glas
Jeder Schweizer ist berechtigt ein Familienwappen zu führen. Über Generationen gepflegte Werte in Familien finden seit Jahrhunderten Ausdruck in edlen Familien-Wappenscheiben.
Seiteninhalt:
Familienwappenscheiben
Das Wappengesetz (WapG)
Jedermann hat das Recht, ein Wappen anzunehmen, zu führen und im Mannsstamm zu vereben.
Erwerb des Wappens
Das Wappen wird mit der Geburt durch eheliche Abstammung erworben von einem Vater, der zu einem bestimmten Wappen berechtigt ist.
Die Annahme des Wappens eines erloschenen oder eines blühenden Geschlechts ist untersagt
Geschlecht
Frauen erheiraten das Wappen ihres Mannes. Sie dürfen gleichzeitig auch das Wappen ihres Vaters weiterführen.
Ein Wappen kann frei angenommen werden, sowohl von einer Einzelperson, einer Familie, einem Geschlecht, einer Körperschaft usw. Der Urheber des neuen Wappens bestimmt den Kreis der Berechtigten.
Ausführungen
Wie finden Sie Ihr Familienwappen?
Viele Wappen sind im Historisch-Biographischen Lexikon der Schweiz gezeichnet oder blasoniert. Zuweilen enthalten Ortsgeschichten Hinweise auf die alteingesessenen Familien und ihre Wappen.
Ist das Ihr Wappen?
Die Abstammung kann in vielen Fällen anhand der Familienregister, der Kirchenbücher, der Haushalt- oder Bevölkerungsverzeichnissen festgestellt werden. Diesen Nachwseis sollten Sie besonders kritisch prüfen, wenn Sie ihn nicht selber erbringen können.
Nicht selten wird ein beliebiges Wappenbuch aufgeschlagen und einfach das Wappen eines gleichnamigen Geschlechtes übernommen.
Wappenneuschöpfung
Wenn Sie kein Familienwappen finden, bleibt nur der Weg der Neuschöpfung, wie er seit den Anfängen der Heraldik üblich ist.
Wappenscheibe
Familien-Wappenscheiben können in unterschiedlicher Art ausgeführt werden.
- Schild mit Wappen
- Schild mit Helm- und Helmzierde
- Allianzwappen, Ehewappen werden vorwiegend nebeneinandergestellt. Das Männerwappen steht dann in heraldischer höflichkeit rechts spiegelverkehrt, das Freuen-wappen heraldisch links.
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